Freitag, 18. August 2017
Sulgen. Nachdem über alle Anregungen der Stimmberechtigten diskutiert und abgestimmt worden ist, kann die Gemeindeordnung der neuen Volksschulgemeinde Region Sulgen dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden.
Die Versammlungen der einzelnen Primarschulen vor der Abstimmung zur Gründung einer Volksschulgemeinde in der Region Sulgen waren emotionsgeladen. Davon war an der ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung am Dienstagabend im Oberstufenzentrum Befang nichts mehr zu spüren. Die 82 anwesenden Stimmberechtigen – die Stimmbeteiligung lag bei zwei Prozent – gingen die Festsetzung der Gemeindeordnung für ihre neue VSG ruhig und sachlich an.
Peter Welti Cavegn, der Schulpräsident der Sekundarschule Befang, führte durch die Versammlung. Er schickte voraus, dass der überarbeitete Entwurf, der in der Botschaft zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung enthalten war, bereits die Vorprüfung durch den Rechtsdienst des kantonalen Departements für Erziehung und Kultur passiert hatte. Zudem erklärt er, dass die Verantwortlichen beim Erstellen des Entwurfs darauf geachtet hätten, die Gemeindeordnung möglichst schlank zu halten. So seien Punkte nicht nochmals aufgeführt, die bereits im übergeordneten kantonalen Gesetz über die Volksschule geregelt sind.
Mitspracherecht wird genutzt
Zu jedem der 19 Paragrafen des Entwurfs erhielten die Stimmbürger die Möglichkeit, sich zu äussern und Anträge einzubringen, über die dann unmittelbar abgestimmt wurde. Keine Einwände gab es zum Namen der neuen Schule, die Volksschulgemeinde Region Sulgen heissen wird.
Tiefere Kompetenzsummen
Da die Schulstandorte Sulgen, Donzhausen, Kradolf, Schönenberg und Götighofen bereits definiert waren und eine Schliessung von Schulorten die Genehmigung durch das Stimmvolk voraussetzt, forderte ein Votant in diesem Bereich einzig beim Paragrafen, der den Oberstufenbesuch der Schüler aus Buchackern regelt, eine Anpassung. Will die VSG Region Sulgen den Vertrag mit der VSG Erlen kündigen, so muss sie das Einverständnis der Stimmbürger einholen.
Bei der Finanzkompetenz der Behörde sind die Anwesenden ebenfalls einem Antrag einer Votantin gefolgt. Die vorgeschlagene Summe von 250 000 Franken für einmalige im Budget nicht enthaltende Ausgaben wird auf 150 000 Franken gekürzt, der Betrag für jährlich wiederkehrende Ausgaben von 50 000 auf 30 000 Franken. Weitere Detailanpassungen folgten. Nach Abarbeitung aller Paragrafen genehmigten die Stimmbürger die neue Gemeindeordnung mit den von ihnen gewünschten Änderungen.
Hannelore Bruderer
Mehr Kandidaten als Sitze