Freitag, 14. Februar 2020

Erlen. Die Gemeinde Erlen hat ihre Ortsplanung revidiert. Der Zonenplan, das Baureglement und die Änderungen im Beitragsreglement Kultur- und Naturobjekte liegen zur Genehmigung durch das Volk vor.

Die Revision der Ortsplanung ist in jeder Gemeinde eine komplexe Angelegenheit. Den Takt gibt das Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau vor, aber auch landesweite Bestimmungen und ergänzende Planungsinstrumente – von Gefahrenkarten über Ortsschutzgebiete bis zu historischen Verkehrswegen – stecken den Rahmen. Dazu kommen die ortsspezifischen Gegebenheiten, die es zu berücksichtigen gibt. 

Bauzonenfläche konstant

Mit dem Leitbild «Wegweiser» hat sich Erlen ein Instrument zur längerfristigen Entwicklung der Gemeinde geschaffen. All die darin definierten Punkte seien bei der Revision der Ortsplanung ebenfalls berücksichtigt worden, sagt Gemeindepräsident Thomas Bosshard. «Erlen gehört zu den Gemeinden, in der die Gesamtfläche der Bauzone durch die neue Gesetzgebung nicht reduziert wird. Es hat aber einige kleinere Arrondierungen gegeben.» Der Zonenplan umfasst einen Zeitraum bis ins Jahr 2030, in der Ortsplanung ebenfalls ausgewiesen werden die Richtplangebiete für die folgende Dekade. Diese Flächen fallen in der Gemeinde Erlen gegenüber der aktuellen Planung etwas kleiner aus. Drei der sechs Orte, die die Politische Gemeinde Erlen bilden, gehören zum kompakten Siedlungsraum. Es sind dies Erlen, Riedt und Ennetaach, wo sich die künftige Bautätigkeit konzentrieren wird. Buchackern, Engishofen und Kümmertshausen zählen zur Kulturlandschaft, wo eine bauliche Entwicklung nur eingeschränkt möglich ist. Ein wichtiges und aktuelles Thema in der Gemeinde Erlen ist die Verkehrsplanung. Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, in diesem Jahr ein detailliertes Verkehrskonzept unter Berücksichtigung der künftigen Schnellstrasse BTS zu erarbeiten. Die wichtigsten Überlegungen in dieser Hinsicht seien ebenfalls bereits in die Ortsplanungsrevision eingeflossen, sagt der Gemeidepräsident. 

Begriffe angeglichen

Nebst dem Zonenplan werden die Stimmbürger auch über das überarbeitete Baureglement befinden. Das aktuelle Reglement stammt aus dem Jahr 2000 und entspricht in einigen Punkten nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Die Basis für das neue Baureglement bildet das Musterbaureglement der Regionen Ober- und Mittelthurgau. Ins Reglement aufgenommen worden sind die interkantonal harmonisierten Baubegriffe und Messweisen. So wird zum Beispiel nicht mehr mit Ausnützungsziffern, sondern neu mit Geschossflächenziffern gerechnet. An der Versammlung wird ferner über die Änderungen im Beitragsreglement für Kultur- und Naturobjekte abgestimmt. 

Ausserordentliche Gemeinde versammlung: Dienstag, 18. Februar, 19.30 Uhr, Mehrzwecksaal 

Hannelore Bruderer