Freitag, 21. Februar 2020

Erlen. Mit nur einer Gegenstimme haben die Stimmbürger Erlens den Zonenplan und das Baureglement genehmigt. 115 Stimmberechtigte nahmen an der ausserordentlichen Versammlung teil.

Es war eine lebhafte Versammlung, die Gemeindepräsident Thomas Bosshard am Dienstagabend im Mehrzwecksaal leitete. Der neue Zonenplan und das revidierte Baureglement wurden grundsätzlich nicht angezweifelt, Fragen dazu gab es dennoch einige. 

Geschlossene Schranken

Fast noch mehr Wortmeldungen gab es zum Traktandum 5, den Mitteilungen zur Sperrung Fabrikstrasse. Die Verkehrssituation im Gebiet des Bahnhofs ist in Erlen ein Dauerthema. Hauptgrund dafür ist die Bahnschranke, die tagsüber im Durchschnitt rund 25 Minuten pro Stunde geschlossen ist. Die dadurch entstehenden Staus sind ein Ärgernis für Autofahrende, Fussgänger und Anwohner. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Bahnkunden hatte der Gemeinderat die Fabrikstrasse wegen der engen Platzverhältnisse vor rund einem Jahr im Rahmen einer Versuchsphase einseitig gesperrt. Wie Messungen gezeigt haben, sind die Verkehrsverbesserungen durch diese Massnahme nicht an allen kritischen Punkten wie erhofft eingetroffen. Gesamthaft gesehen habe sich jedoch rund zehn Prozent des Verkehrs verlagert, sagte der Gemeindepräsident. Ein Votant wies darauf hin, dass es durch die neue Verkehrsführung auf der Nordseite des Bahnhofs beim Perron 2 keine Möglichkeit gibt, ein Auto zu wenden oder zu parkieren, wenn eine gehbehinderte Person zum Bahnhof gebracht wird.

Separater Informationsanlass

Wer an der Versammlung vom Gemeinderat eine schnelle Lösung der Verkehrsprobleme erwartet hatte, muss sich weiter gedulden. Der Gemeinderat sei mit der SBB im Gespräch, erklärte Bosshard. «Studien für die Varianten Unterführung nur für Fussgänger und Velofahrer, nur für Personenfahrzeuge oder für alle Verkehrsteilnehmer inklusive Lastwagen liegen vor. Für ein umfassendes Verkehrskonzept müssen jedoch noch weitere Aspkete, wie zum Beispiel der Bau der BTS, berücksichtigt werden.» Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, im März ein Einwendungsverfahren (siehe Kasten) durchzuführen, bevor er zu einem Infoabend einladen wird. «Wir hoffen, dass dieses Instrument von möglichst vielen genutzt wird, die sich dazu äussern möchten», empfahl Thomas Bosshard den Anwesenden. 

Baulandreserven vorhanden

Bevor über den Zonenplan und das Baureglement abgestimmt wurde, erläuterte der Gemeindepräsident noch kurz einige Punkte. In der Umfrage wollte ein Votant wissen, wie weit Umbauten und eine bauliche Entwicklung in den als Kulturlandschaft eingeteilten Ortsteilen Buchackern, Engishofen und Kümmertshausen künftig noch möglich seien. «In ­allen drei Ortsteilen sind noch Baulandreserven vorhanden und auch Umnutzungen können vorgenommen werden, sofern sie dem Baureglement entsprechen», versicherte der Gemeindepräsident. Zwei weitere Votanten wollten wissen, was in der Landwirtschaftszone mit besonderen Nutzungen vorgesehen ist, da eine solche Zone im Hinblick auf die Agrarpolitik 2022 des Bundes infrage gestellt sei. In der Landwirtschaftszone mit besonderen Nutzungen ist eine bo­den­unabhängige Tierhaltung möglich wie Geflügel- oder Schweinemast. In der Vergangenheit habe es Projekte für diese Zone gegeben, die jedoch nicht zur Ausführung gekommen seien, sagte Bosshard. «Aktuell gibt es kein Projekt. Wir haben die Zone aber beibehalten.» Mit einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen genehmigten die Stimmbürger den Zonenplan und das Baureglement. Das gleiche Abstimmungsresultat wiederholte sich bei der Genehmigung der Änderungen im Beitragsreglement Kultur- und Naturobjekte. Die Stimmbeteiligung lag bei 5,3 Prozent. 

Aktuelle Projekte

Mit Mitteilungen zum aktuellen Stand des Hochwasserschutzprojekts Eidbach und der Erschliessung des Wohngebietes Langägger/Höhenrain in Riedt schloss der Gemeindepräsident die Versammlung. 

Hannelore Bruderer 

Einwendungsverfahren
Aufgrund einer Motion hat der Regierungsrat 2014 die Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz dahingehend geändert, dass schon Entwürfe von vorgesehenen Verkehrsanordnungen in ortsüblicher Form publiziert werden können. Während 20 Tagen können danach beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) schriftlich Einwendungen eingereicht werden. Einwendungen sind keine förmlichen Einsprachen. Sie bilden die Grundlage für Gespräche und zur Lösungsfindung. Sehen Betroffene beim definitiven Erlass der Verkehrsanordnungen ihre Argumente nicht genügend berücksichtigt, können sie Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen. (hab)