Freitag, 23. Januar 2026
Sulgen. Die Gemeinde informierte kürzlich im Auholzsaal über die Festlegung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums. Die Vernehmlassung der Gewässerraumlinienpläne dauert bis 28. Februar. Bis Ende dieses Jahres muss das Projekt abgeschlossen und der Gewässerraum in Kraft gesetzt werden.
Der Volksmund weiss: «Gut Ding will Weile haben.» Das scheint auch beim Gewässerraum so zu sein, reichen die Anfänge dieses Projekts doch bis ins Jahr 2011 zurück. Damals wurden die Kantone im Zuge der Änderungen des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer verpflichtet, bis Ende 2018 den sogenannten «Gewässerraum» festzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass den Gewässern derzeit und künftig genügend Raum zur Verfügung steht.
Am 18. Dezember 2018 verabschiedete der Kanton Thurgau in einer ersten Phase den behördenverbindlichen Raumbedarf für Gewässer. In einer zweiten Phase sind die Gemeinden aufgefordert, auf der Basis dieses Raumbedarfs und im Rahmen einer Sonderplannutzungsplanung den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum für die Fliessgewässer und die stehenden Gewässer in ihrem Gebiet festzulegen oder den Verzicht darauf zu begründen. In dieses Stadium ist die Politische Gemeinde Sulgen nun eingetreten.
Sechs Personen nahmen teil
Als Vertreter der mit der Ausarbeitung des Projekts beauftragten Firma erläuterte Martin Götsch den rund 60 erschienenen Einwohnerinnen und Einwohnern die rechtlichen Grundlagen und technischen Daten. Ein Gewässerraum dient der Gewährleistung der natürlichen Funktion eines Gewässers, des Hochwasserschutzes und der Nutzung. Bei Fliessgewässern besteht er aus der «natürlichen Gerinnesohlenbreite plus Breite der beiden Uferbereiche». Bei stehenden Gewässern verkörpert der Uferbereich den Gewässerraum. In beiden Fällen sind sowohl die Dimensionen des Gewässerraums als auch die erlaubten Abweichungen von den Vorschriften klar definiert. Wenn sich ein Gewässer gänzlich im Wald befindet oder es komplett eingedolt ist, kann auf die Ausscheidung des Gewässerraums verzichtet werden.
Die Breite des Gewässerraums darf angepasst werden, sofern der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Ausserdem kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn einer solchen Massnahme keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Götsch erklärte auch den Umgang mit dem Gewässerraum. In einem solchen dürfen standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen erstellt werden; das können Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken sein, informierte er.
Im Sulger Planungsgebiet sind vor allem Bäche von der Festlegung des Gewässerraums betroffen. Die vorhandenen stehenden Gewässer sind sehr klein, und die Thur tangiert das Gemeindegebiet nur auf wenigen hundert Metern. Die Fliessgewässer haben in Sulgen eine Gesamtlänge von zirka 13,5 Kilometern, wobei rund 10,5 Kilometer offen fliessen und die restlichen drei Kilometer eingedolt sind.
Dieser Bestand ist geschützt
Der Projektleiter wies darauf hin, dass rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Anlagen im Gewässerraum in ihrem Bestand geschützt sind; das heisst, sie müssen nicht entfernt werden. Dasselbe gilt für Dauerkulturen. Bauliche Massnahmen sind unter der Bedingung erlaubt, dass eine Anlage dadurch nicht vergrössert wird. Die Bewirtschaftung des Gewässerraums ist gestattet, aber nur in extensiver Form. Fruchtfolgeflächen bleiben bestehen. Götsch fasste die Materie treffend zusammen: «Es ist eine komplexe Sache mit vielen Dokumenten.»
Nachdem im Frühling und Sommer 2024 die Feldarbeit und Begehung der Gewässer durchgeführt worden war, erfolgte von Mai bis September 2025 die Vorprüfung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und anschliessend die Bereinigung anhand der Rückmeldung. In der Zeit vom 13. Januar bis 28. Februar 2026 haben nun die Grundeigentümer Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Bei dieser Vernehmlassung handle es sich um kein Einsprache-Verfahren, sie diene der Information und der Mitwirkung der Bevölkerung, betonte Götsch. Betroffenen Landwirten versicherte er, dass sie genug Zeit hätten, um Kulturen umzustellen. Gemeindepräsident Andreas Opprecht räumte ein, dass der Spielraum bei der Festlegung des Gewässerraums gering sei, der Gemeinderat jedoch bestrebt sei, diesen – insbesondere im Hinblick auf landwirtschaftliche Anliegen – so weit wie möglich auszuschöpfen.
Inkrafttreten Ende Jahr
Der weitere Zeitplan sieht im Mai die öffentliche, 20 Tage dauernde Auflage und im Juni die Behandlung allfälliger Einsprachen vor. Anschliessend, voraussichtlich ab Juli, liegt der Ball beim Departement für Bau und Umwelt. Genehmigt es das von der Gemeinde Sulgen eingereichte Projekt, steht der fristgerechten Inkraftsetzung bis 31. Dezember 2026 nichts im Weg. Der Planungsbericht sowie die Pläne und technischen Dokumentationen können bis Ende Februar bei der Gemeindeverwaltung in Sulgen eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen sind zudem auf der kommunalen Website aufgeschaltet.
Georg Stelzner
