Freitag, 17. April 2026

Erlen. Wenn das AHV-Alter langsam näher rückt, wird es höchste Zeit, die eigenen finanziellen Bedürfnisse für die Zeit nach dem Berufsleben abzuklären. Wie das gehen könnte, erklärte am Montag mit Roland Minnig ein Kenner der Pensionskassen.

Roland Minnig ist Unternehmensberater bei der «Asga Pensionskasse Genossenschaft» aus St. Gallen, der viele Gewerbebetriebe in der Ostschweiz angehören. Er sprach am Montagabend vor den Mitgliedern des Vereins Gewerbe AachThurLand im Res­taurant «golf & gnuss»in Erlen.

Einzigartiges System

In seinem Referat, bei dem die Zuhörerschaft spontan Fragen stellen konnte, ging der Vorsorge-Experte nicht nur auf Grundlegendes wie den Aufbau des Dreisäulensystems des schweizerischen Sozialsystems ein, sondern erklärte auch, wann welche Vorsorgelösungen für die Gewerbebetriebe sinnvoll sein könnten. Wichtig, so Roland Minnig, sei es zu wissen, dass das schweizerische Drei-Säulen-System weltweit wohl einzigartig sei, jedoch deshalb noch lange nicht garantiere, dass man nach der Rente gleich gut leben könne wie davor im Arbeitsprozess.

«AHV und BVG tragen dazu bei, dass man rund 60 Prozent des letzten Lohnes erhält. Ob das in den meisten Fällen reicht, um danach gleich gut leben zu können wie vor der Rente, wage ich zu bezweifeln», erklärte Minnig. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, dass er oder sie im Alter keine massiven Abstriche in der Lebensqualität machen muss, der sei gut beraten, frühzeitig etwas anzusparen.

Entweder, indem man regelmässig selbst etwas auf die Seite legt oder einfach auch die eigene BVG-Lösung ausbaue. Dabei scheine aber die Erkenntnis, dass ein frühzeitiges Sparen aufs Alter hin viel mehr bringe als ein langes Zuwarten, bei vielen Menschen erstaunlicherweise lange nicht wirklich anzukommen. Manche merkten erst in ihren Fünfzigern, dass es jetzt langsam höchste Eisenbahn sei. Doch dann gelte halt für viele, dass, «wenn ich erst mit 50 anfange, einzuzahlen, dann kommt nicht mehr so viel rein», so Roland Minnig.

Eine wichtige Frage, vor der alle einmal stünden, betreffe auch die Auszahlung des angehäuften BVG-Kapitals.

Kapital statt Rente

Heute sei es so, dass viele die Auszahlung des Kapitals gegenüber dem Bezug einer lebenslangen Rente bevorzugten. Bei der Asga seien dies letzthin 62 Prozent gewesen. Warum dem so ist, konnte Roland Minnig nur vermuten. «Zum einen haben die Pensionskassen in den letzten Jahren die Rentenumwandlungssätze reduziert, was viele abhalten dürfte, eine Rente zu beantragen. Und zum anderen kann ich das bezogene Kapital selbst anlegen und auch vererben. Wenn ich mich hingegen für eine Rente entscheide und ich fahre dann im Alter von 68 Jahren zusammen mit meiner Frau gegen einen Baum und beide sind tot, dann sehen die Erben kein Geld aus der BVG-Rente mehr», so der Vorsorge-Experte. Anders sei es beim Rentenbezug, wenn nach dem Ableben des einen der andere Lebenspartner noch lebe. Dann komme diesem 60 Prozent der BVG-Rente des oder der Verstorbenen zugute.

Wer vor habe, nach dem Erreichen des normalen Rentenalters von 65 Jahren zumindest noch teilweise weiterzuarbeiten, der könne auch die BVG «weiterziehen». Allerdings nur, wenn er die Mindestversicherungssumme von 22 680 Franken erreiche. Dies tue nicht nur der eigenen Altersvorsorge gut, sondern auch der Wirtschaft, denn «viele Betriebe leiden heute unter Fachkräftemangel und wären froh, wenn sie noch einen 65-Jährigen zwei, drei Jahre länger etwas beschäftigen könnten», betonte er.

Christof Lampart