Freitag, 29 Mai 2026

Schönenberg. Für den seit März verwaisten Verwaltungsrat der Thur-Praxis AG gibt es zwei Anwärter. Die drohende Liquidation der Firma, welche das Gesundheitszentrum in Schönenberg betreibt, könnte somit noch rechtzeitig abgewendet werden.

Seit Monaten hängt das Damoklesschwert über dem neu errichteten Gesundheitszentrum in Schönenberg. Die drei Initianten der Einrichtung – Walter Arnold, Ludwig Oberholzer und Benno Andermatt – haben diametral entgegengesetzte Ansichten bezüglich der medizinischen Grundversorgung. Andermatt ist ein Verfechter der Holistischen Medizin, welche die körperliche und psychische Gesundheit als Ganzes betrachtet; Arnold und Oberholzer stehen diesem Ansatz skeptisch bis ablehnend gegenüber. Es ist ein Umstand, der in ein Zerwürfnis mündete, das seine Schatten auf das Gesundheits­zentrum warf.

Situation eskalierte

Die Situation eskalierte dermassen, dass Andermatt am 2. März aus dem Verwaltungsrat der Thur-Praxis AG, die als Betriebsgesellschaft des Gesundheitszentrums fungiert, Knall auf Fall zurücktrat. Da er das einzige Verwaltungsratsmitglied war, hat die Thur-Praxis AG seither kein Organ mehr und läuft Gefahr, liquidiert zu werden – sprich: im kantonalen Handelsregister gestrichen zu werden. Bauherrin des Gesundheitszentrums ist die von Arnold, Oberholzer und Andermatt gegründete Waloba AG. Sie steht an der Spitze eines Konstrukts, dem als Tochtergesellschaften die Q-Med an der Thur AG als Grundeigentümerin und die Thur-Praxis AG angehören.

Arzt fehlt bislang

Das Gesundheitszentrum wurde am 1. April mit einer schlichten Feier eingeweiht. Ungeteilte Freude kam dabei jedoch nicht auf, denn die medizinische Grundversorgung, das Hauptmotiv für die Errichtung, gibt es – im Gegensatz zu diversen Therapieangeboten und einer Ernährungsberatung – zum Leidwesen der Bevölkerung noch nicht. Arnold und Oberholzer machen dafür die von Andermatt präferierte Ausrichtung des Zentrums verantwortlich. Die Fronten verhärteten sich zusehends und gipfelten in gegenseitigen Rücktrittsforderungen. Arnold und Oberholzer plädierten im April für einen Neustart, um das Schiff auf Kurs zu bringen.

Dazu könnte es nun tatsächlich kommen. Die drei Protagonisten haben sich nämlich zusammengerauft und am 22. Mai eine rechtsgültige Vereinbarung unterzeichnet. Es handelt sich um eine Übergangsregelung hinsichtlich der Rekrutierung von Personal, das bestimmte Voraussetzungen mitbringen muss, um vom Kanton die Zulassung zur Berufsausübung zu erhalten. Benno Andermatt wird das Recht zuerkannt, ab sofort und vorbehaltlos die beiden künftigen Verwaltungsratsmitglieder mit Informationen und Kontaktdaten zu versorgen und valable Fachpersonen aus dem Bereich der medizinischen Grundversorgung zur Vernehmlassung an den künftigen Verwaltungsrat der Thur-Praxis AG zu verweisen.

Neue Vereinbarung

Walter Arnold wiederum ist gemäss der Vereinbarung berechtigt, Fachkräfte für die Rekrutierung von Personen für die medizinische Grundversorgung auf eigene Kosten ab sofort beizuziehen und Personendaten weiterzugeben. Ludwig Oberholzer hat das Dokument ebenfalls unterzeichnet, wird aber keine Aufgabe bei der Personalrekrutierung übernehmen.

Entscheide und rechtsgültige Vereinbarungen werden die beiden designierten Verwaltungsratsmitglieder der Thur-Praxis AG treffen. «Der neue Verwaltungsrat ist noch nicht konstituiert beziehungsweise gewählt», sagt Andermatt. Die Zusagen der beiden Personen stünden formell noch aus, weshalb derzeit keine Namen genannt werden könnten. Auch die Frage, wer das Präsidium übernehmen wird, sei noch offen. Andermatt selbst wird dem Verwaltungsrat nicht angehören. Eine Rückkehr in dieses Gremium kommt für ihn nicht infrage.

Gute Konditionen

Die Q-Med an der Thur, die Vermieterin der komplett eingerichteten Praxisräume im Erdgeschoss, hat entschieden, mit der Thur-Praxis AG einen Mietvertrag über fünf Jahre (mit Option: drei mal fünf Jahre) abgeschlossen.

Der Mietzins soll gemäss Mietwertschätzung ortsüblich sein und fällig werden, sobald ein Arzt die ersten Patienten behandelt beziehungsweise den Betrieb aufnimmt. Vorgesehen ist eine Anschubfinanzierung, bis der Betrieb läuft – zum Beispiel in Form einer Mietzinsreduktion für die Dauer eines halben Jahres. Im Falle einer Unternutzung des Erdgeschosses wird eine Mietzinsminderung gewährt; dies kann etwa dann der Fall sein, wenn zu Beginn nur ein Arzt praktiziert oder nicht alle Behandlungszimmer in Anspruch genommen werden.

Georg Stelzner