Freitag, 25. November 2016

Sulgen. Das Interesse am Projekt «Volksschule Götighofen – Schönenberg-Kradolf – Sulgen» ist gross. Über 80 Personen besuchten am Dienstagabend den Informationsanlass.

Im Februar stimmen die Primarschulen Götighofen, Schönenberg-Kradolf und Sulgen im Rahmen ­einer ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung darüber ab, ob sie zukünftig als Volksschulgemeinde (VSG) einen gemeinsamen Weg gehen wollen. Keine Abstimmung darüber findet in der Sekundarschulgemeinde Befang statt, da ihre Stimmbürger die gleichen wie in den Primarschulgemeinden sind. Die Projektgruppe, die von den Schulbehörden und den Stimmbürgern beauftragt worden ist, Grundlagen für eine Schulfusion auszuarbeiten, hat am Dienstagabend im Auholzsaal in Sulgen die Früchte ihrer Arbeit präsentiert. Sandra Husistein, Behördenmitglied der Sekundarschule, stellte den Bereich Prozess-Planung vor, Ernst Ritzi, Präsident der Primarschule Sulgen, sprach über die Strukturen, Ernst Baumann, Präsident der Primarschule Schönenberg-Kradolf, beleuchtete den Bereich Angebote und Standorte und Thomas Müller, Präsident der Schulgemeinde Götighofen, erläuterte die Finanzen. Peter Zweidler vom kantonalen Amt für Volksschulen hatte die Arbeitsgruppe bei ihrer Tätigkeit begleitet. Er ergänzte die Ausführungen der anderen vier Redner und sprach über seine Erfahrungen, die er bei Zusammenschlussprozessen anderer Volksschulgemeinden gemacht hatte.

Braucht es Einstimmigkeit?
Danach begann eine rege Fragerunde. Wie es denn sei, wenn die Abstimmung nicht einstimmig ausfalle und beispielsweise nur zwei der drei Schulgemeinden Ja stimmen würden, wollte ein Votant wissen. «Die zwei Gemeinden, die eine Volksschule befürworten, könnten das Projekt entweder beenden oder auch zu zweit den Antrag zur Gründung einer Volksschule an den Regierungsrat stellen», erklärte Zweidler. Könne eine Schulgemeinde entgegen ihrem Abstimmungsresultat vom Regierungsrat gezwungen werden, einer VSG beizutreten, lautete die Folgefrage. «Unechte» Volksschulen, das heisst solche, bei denen nicht alle Schulen eines Kreises zusammengefasst wurden, gäbe es seines Wissens keine, meinte der Schulberater. Manchmal sei in solchen Fällen viel Überzeugungsarbeit nötig. Als Beispiel nannte er die VSG Bischofszell. Dort habe sich die Schule Sitterdorf erst auch gegen eine Fusion ausgesprochen und sei dann doch in die Volksschulgemeinde eingegliedert worden.

Vor- und Nachteile
Aus den Prognosen zu den Finanzen geht hervor, dass die Steuerzahler der Primarschulgemeinden Sulgen und Schönenberg-Kradolf in den ersten Jahren mit einer Steuererleichterung rechnen können, jene von Götighofen aber tiefer in die Taschen greifen müssten. Die Frage «Profitieren wir in Götighofen auch von einem Zusammenschluss, oder bezahlen wir nur mehr?» war deshalb unausweichlich. Der Finanzplan zeigt auf, dass die Steuerlast für die Einwohner der Schulgemeinde Götighofen besonders in den ersten zwei Jahren nach der Gründung zunehmen, danach aber wieder abflachen wird. Grössere Investitionen seien mit einer VSG auch an kleinen Standorten möglich, sagte eine Frau aus dem Publikum. Sie zog dazu das Beispiel der Turnhalle in Andwil bei. Die Sanierung der Turnhalle dort sei nur unter dem Dach einer Volksschulgemeinde möglich gewesen, sagte sie. In einem grösseren Gebilde sei es auch besser möglich, neue Angebote zu schaffen, hob Ernst Baumann hervor. Er verwies darauf, dass im Bereich Zusatzangebote in den Schulgemeinden bereits heute viel zusammengearbeitet werde, weil einer einzelnen Schulgemeinde dafür oft die Möglichkeiten fehlen würden. «Von der Gründung einer Volksschulgemeinde ist in erster Linie die Organisation betroffen», erklärte er. Für verschiedene pädagogische Modelle bleibe weiterhin Platz. Es folgten Fragen zu Pensenverschiebungen im Präsidium und der Schulleitung, zum Arbeitsaufwand für künftige Behördenmitglieder und zu den Arbeitsorten der Lehrkräfte. Die Arbeitsgruppe erkläuterte ihre Überlegungen, die in der Botschaft festgehalten sind, verwiesen aber darauf, dass eine definitive Ausgestaltung einer neu gewählten Behörde überlassen sei.

Keine Urnenabstimmung
Dem Wunsch eines Votanten, dass die Abstimmung aufgrund ihrer Bedeutsamkeit an der Urne stattfinden solle, kann nicht Rechnung getragen werden. Dies sei aufgrund der unterschiedlichen Gemeindeordnungen der drei Primarschulgemeinden rechtlich nicht möglich, erklärte Ernst Ritzi. Peter Zweidler gab den Anwesenden mit auf den Weg: «Mit der Gründung einer Volksschule begebt ihr euch nicht auf einen Blindflug. Es gibt 18 Volksschulen im Kanton Thurgau – es ist also ein bewährtes Modell.»

Hannelore Bruderer

Weiteres Vorgehen

Am 12. Dezember veröffentlichen die Behörden aller Schulgemeinden ihre Stellungnahmen zur Abstimmung. Weitere Informationsanlässe finden in den einzelnen Schulgemeinden statt. In Sulgen am Montag, 16. Januar, in Götighofen am Mittwoch, 18. Januar, und in Schönenberg-Kradolf am Montag, 23. Januar. Entschieden wird am Dienstag, 7. Februar. Dann finden in den drei Primarschulgemeinden zeitgleich Versammlungen statt. (hab)