Freitag, 30. Oktober 2020

Sulgen. Der Gemeinderat Sulgen legt ein neues Parkierungsreglement vor. Das letzte Wort haben die Stimm­bürger an der nächsten Gemeindeversammlung. 

Vor zehn Jahren hat die Gemeinde Sulgen die Bewirtschaftung der sogenannten Laternenparkplätze eingeführt. Als gesetzliche Grundlage dient das im Jahr 2009 von der Gemeindeversammlung genehmigte Parkierungsreglement, das unter anderem die Gebühren für das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen festlegt. Das heutige Reglement entspreche in einzelnen Punkten aber nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten, argumentiert der Gemeinderat. Auf den 1. Januar 2021 soll nun ein überarbeitetes Reglement in Kraft treten. Es beinhaltet diverse redaktionelle Anpassungen. Ins Auge stechen aber nicht diese. Es ist vielmehr Artikel 6 des Reglements, in dem die Parkgebühren neu definiert, sprich angehoben werden. So soll die Nachtparkkarte für Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht um zehn Franken teurer werden und in Zukunft 40 Franken pro Monat kosten. Regelmässig nutzen dieses Angebot derzeit 60 Automobilisten, gelegentlich weitere 20. Gebührenerhöhungen sind alles andere als populär und führen in der Regel zu kritischen bis ablehnenden Voten der Betroffenen. Gemeindepräsident Andreas Opprecht verteidigt die Anhebung der Gebührentarife: «Es geht nicht darum, der Gemeinde zu mehr Einnahmen zu verhelfen. Diese Erhöhung ist eine Lenkungsmassnahme.» 

Verhalten anpassen 

Opprecht gibt zu bedenken, dass die Sulger Wohnbevölkerung seit 2010 um rund 500 Personen zugenommen habe, ohne dass zusätzliche Strassen gebaut worden seien. Die höhere Einwohnerzahl habe auch mehr Autos zur Folge. Nicht alle Leute wollten oder könnten ihr Fahrzeug aber auf privaten Parkplätzen oder in privaten Garagen abstellen, beschreibt Opprecht die Problematik. Das neue Reglement solle diesem Trend entgegenwirken und eine Verhaltensänderung bewirken. 

Mehr Kontrollen 

Die Bewirtschaftung weiterer Parkplätze sei kein Thema, versichert der Gemeindepräsident. Hingegen werde man die Nachtparkierer mit Beginn des neuen Jahres intensiver kontrollieren. Dass bisweilen sogar Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund abgestellt werden, ist ein grosses Ärgernis. Der administrative Aufwand, die Besitzer ausfindig zu machen, ist laut Opprecht aber beträchtlich. Ob das neue Parkierungsreglement ab 2021 zur Anwendung kommt, entscheidet sich an der Gemeindeversammlung vom 23. November.

Georg Stelzner